Fünftelregelung · § 34 EStG

Abfindungsrechner 2026

Berechnen Sie die Steuerlast Ihrer Abfindung nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) — sozialversicherungsfrei, nur Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer.

Ihre Angaben

Netto-Abfindung

Vereinfachte Berechnung — keine Steuerberatung
Steuerlast auf Abfindung (Fünftelregelung)9.939,14 €
Effektiver Steuersatz auf Abfindung33.1 %
Netto-Abfindung (nach Steuer)20.060,86 €
Reguläres Nettogehalt berechnen

Abfindung versteuern: So funktioniert die Fünftelregelung

Eine Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist voll steuerpflichtig, wird aber steuerlich begünstigt: Über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) soll die Steuerprogression abgemildert werden, die sonst durch die geballte Einmalzahlung entstehen würde.

So rechnet die Fünftelregelung:

Nur ein Fünftel der Abfindung wird fiktiv zum Jahreseinkommen addiert und die Steuer­mehrbelastung berechnet. Diese Differenz wird × 5 genommen — so verteilt sich der Progressionseffekt rechnerisch auf fünf Jahre.

Der große Vorteil: keine Sozialabgaben

Anders als beim Gehalt sind Abfindungen sozialversicherungsfrei — es fallen weder Renten-, Kranken-, Pflege- noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Fällig wird ausschließlich Lohn-/Einkommensteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.

Die Fünftelregelung wirkt am stärksten, wenn die Abfindung im Verhältnis zum sonstigen Jahreseinkommen hoch ist. Steuertipp: Der Bezug in einem Jahr mit niedrigerem Einkommen (etwa bei Arbeitslosigkeit über den Jahreswechsel) oder die Einzahlung eines Teils in eine Basis-/Rürup-Rente kann die Steuerlast weiter senken.

Häufige Fragen zur Abfindung

Wie wird eine Abfindung versteuert?
Abfindungen werden nach der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) versteuert. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung fiktiv zum regulären zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um die Steuerprogression abzumildern. Die Differenz der Einkommensteuer wird anschließend mit 5 multipliziert.
Muss ich auf die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Nein. Abfindungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei — es fallen weder Renten-, Kranken-, Pflege- noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Es wird ausschließlich Lohn-/Einkommensteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) fällig.
Lohnt sich die Fünftelregelung immer?
Die Fünftelregelung wird vom Finanzamt automatisch angewendet, wenn sie günstiger ist als die reguläre Versteuerung. Sie wirkt sich am stärksten aus, wenn die Abfindung im Verhältnis zum sonstigen Jahreseinkommen hoch ist. Bei bereits sehr hohem Einkommen (Spitzensteuersatz-Bereich) ist der Effekt gering.
Kann ich die Steuerlast auf die Abfindung weiter senken?
Ja, häufig lohnt sich der Bezug der Abfindung in einem Jahr mit niedrigerem sonstigem Einkommen (z. B. bei Arbeitslosigkeit über den Jahreswechsel) oder die Einzahlung eines Teils in die Basis-/Rürup-Rente als Sonderausgabe.

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