Abfindungsrechner 2026
Berechnen Sie die Steuerlast Ihrer Abfindung nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) — sozialversicherungsfrei, nur Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer.
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Netto-Abfindung
Abfindung versteuern: So funktioniert die Fünftelregelung
Eine Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist voll steuerpflichtig, wird aber steuerlich begünstigt: Über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) soll die Steuerprogression abgemildert werden, die sonst durch die geballte Einmalzahlung entstehen würde.
So rechnet die Fünftelregelung:
Nur ein Fünftel der Abfindung wird fiktiv zum Jahreseinkommen addiert und die Steuermehrbelastung berechnet. Diese Differenz wird × 5 genommen — so verteilt sich der Progressionseffekt rechnerisch auf fünf Jahre.
Der große Vorteil: keine Sozialabgaben
Anders als beim Gehalt sind Abfindungen sozialversicherungsfrei — es fallen weder Renten-, Kranken-, Pflege- noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Fällig wird ausschließlich Lohn-/Einkommensteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
Die Fünftelregelung wirkt am stärksten, wenn die Abfindung im Verhältnis zum sonstigen Jahreseinkommen hoch ist. Steuertipp: Der Bezug in einem Jahr mit niedrigerem Einkommen (etwa bei Arbeitslosigkeit über den Jahreswechsel) oder die Einzahlung eines Teils in eine Basis-/Rürup-Rente kann die Steuerlast weiter senken.
Häufige Fragen zur Abfindung
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Muss ich auf die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Lohnt sich die Fünftelregelung immer?
Kann ich die Steuerlast auf die Abfindung weiter senken?
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