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Lohnsteuer · Nettolohn · 2026/2027

Lohnsteuerrechner 2026: Lohnsteuer & Nettolohn berechnen

Der kostenlose Lohnsteuerrechner zeigt Ihnen, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben von Ihrem Bruttolohn abgehen — und welcher Nettolohn übrig bleibt. Nutzen Sie ihn auch als Lohnrechner und Nettolohnrechner für 2026 und 2027 — in allen 6 Steuerklassen.

Geprüft von:
Dr. Thomas WeberDr. Thomas Weber(Dipl.-Kfm., Steuerberater & Lohnrecht-Spezialist)Zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2026
Geprüft von:
Dr. Thomas WeberDr. Thomas Weber(Dipl.-Kfm., Steuerberater & Lohnrecht-Spezialist)Zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2026

Eingabe · Parameter

Ihr Bruttogehalt

EUR
500 €20.000 €
Steuerjahr
Steuerklasse

Alleinstehende

Weitere Optionen

Vereinfachte Berechnung nach § 32a EStG 2026. Keine Steuerberatung.
ERGEBNIS · 2026
Juli 2026
Monatliches Nettogehalt

2.622,19 €

Netto-Anteil66%

Verteilung von Brutto zu Netto

Netto

66%

Nettogehalt
2.622,19 €
Lohnsteuer & Soli
503,81 €
Sozialversicherungen
874,00 €

Detaillierte Aufschlüsselung

Bruttogehalt4.000,00 €
Steuern Gesamt-503,81 €
Einkommensteuer (Lohnsteuer)-503,81 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
Sozialabgaben Gesamt-874,00 €
Rentenversicherung (9,30 %)-372,00 €
Krankenversicherung (ca. 8,75 %)-350,00 €
Pflegeversicherung-100,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,30 %)-52,00 €
Grenzsteuersatz: 30.4 %Ø-Steuersatz: 16.7 %
Lohnsteuer-Vergleich

Lohnsteuer & Nettolohn bei 4.000,00 € brutto

Monatliche Lohnsteuer, Sozialabgaben und Nettolohn je Steuerklasse (2026, ohne Kirchensteuer).

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNettolohn
I — Ledig503,81 €874,00 €2.622,19 €
II — Alleinerziehend398,66 €874,00 €2.727,34 €
III — Verheiratet (Hauptverdiener)185,45 €874,00 €2.940,55 €
IV — Verheiratet (gleich)503,81 €874,00 €2.622,19 €
V — Zweitverdiener730,52 €874,00 €2.395,48 €
VI — Zweitjob589,67 €874,00 €2.536,33 €

Lohnrechner 2026: Vom Bruttolohn zum Nettolohn

Der Begriff Lohnrechner wird oft synonym zum Gehaltsrechner verwendet — technisch berechnet er dasselbe: aus dem Bruttolohn das Nettolohn. Der zentrale Unterschied zwischen beiden ist die Lohnsteuer. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern die vom Arbeitgeber einbehaltene Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Was der Nettolohnrechner alles abzieht

  • Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG (2026)
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer, erst über der Freigrenze)
  • ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % je nach Bundesland)
  • Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil)
  • Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung (1,8 % bzw. 2,4 % für Kinderlose ab 23)
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 % Arbeitnehmeranteil)

Möchten Sie umgekehrt vom Netto auf das Brutto rechnen — etwa für eine Gehaltsverhandlung? Nutzen Sie unseren Netto-zu-Brutto-Rechner. Für die jährliche Steuerlast steht Ihnen der Einkommensteuer-Rechner zur Verfügung.

Weitere Rechner

Häufige Fragen zur Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehält und ans Finanzamt abführt. Ihre Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen, der Steuerklasse und dem Tarif nach § 32a EStG. Der Lohnsteuerrechner ermittelt sie automatisch für 2026 und 2027.

Der Nettolohnrechner zieht vom Bruttolohn zuerst die Sozialversicherungsbeiträge ab, ermittelt daraus das zu versteuernde Einkommen und berechnet die Lohnsteuer nach dem amtlichen Tarif. Nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bleibt der Nettolohn übrig.

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) wird 2026 erst oberhalb einer Freigrenze von 19.950 € Jahres-Lohnsteuer (Einzelveranlagung) fällig und steigt in einer Milderungszone langsam an. Die allermeisten Arbeitnehmer zahlen daher keinen Soli mehr.

Steuerklasse III hat die niedrigste Lohnsteuer und ist für verheiratete Allein- oder Hauptverdiener gedacht. Am meisten Lohnsteuer zahlt Steuerklasse VI, die für einen zweiten Job ohne Freibeträge gilt. Der Lohnsteuerrechner zeigt alle 6 Klassen im Vergleich.

Der Lohnsteuerrechner liefert eine sehr genaue Orientierung nach den amtlichen Rechengrößen 2026, ersetzt aber keine verbindliche Lohnabrechnung des Arbeitgebers oder eine Steuerberatung. Individuelle Freibeträge (z. B. aus dem Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren) sind nicht berücksichtigt.