Minijob- Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren Netto-Verdienst im Minijob — mit der aktuellen Verdienstgrenze von 603 € und dem Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %.
Ihr Verdienst
Ihr Nettoverdienst
Minijob 2026: Wie viel bleibt netto vom 603-Euro-Job?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist für Arbeitnehmer besonders attraktiv: Bis zur Verdienstgrenze von 603 € im Monat (Stand 2026) bleibt der Lohn in der Regel steuer- und abgabenfrei — brutto ist hier fast gleich netto. Die Grenze ist seit 2024 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 €.
Rentenversicherung: der einzige Abzug
Der einzige mögliche Abzug beim Arbeitnehmer ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %. Von diesem können Sie sich auf Antrag befreien lassen — dann bleibt Ihr Minijob-Lohn zu 100 % netto. Bleiben Sie in der Rentenversicherung, sammeln Sie dafür vollwertige Rentenanwartschaften.
Achtung Übergangsbereich: Wer mehr als 603 € verdient, ist kein Minijobber mehr, sondern arbeitet im Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 €). Dort steigen die Sozialabgaben gleitend an — der Rechner warnt Sie automatisch, sobald Sie die Grenze überschreiten.
Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90 €/Std. entsprechen 603 € rund 43 Arbeitsstunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche.
Häufige Fragen zum Minijob
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Zahlt ein Minijobber Lohnsteuer?
Muss ich als Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
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