Verdienstgrenze 603 € · 2026

Minijob- Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Netto-Verdienst im Minijob — mit der aktuellen Verdienstgrenze von 603 € und dem Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %.

Ihr Verdienst

Minijob-Grenze 2026603,00 €
Minijob-Grenze 2027633,00 €

Ihr Nettoverdienst

Keine Lohnsteuer im Minijob (Pauschsteuer trägt der Arbeitgeber)
Bruttoverdienst556,00 €
Rentenversicherung (Eigenanteil 3,6 %)20,02 €
Netto-Verdienst / Monat535,98 €
Hauptjob-Gehalt berechnen

Minijob 2026: Wie viel bleibt netto vom 603-Euro-Job?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist für Arbeitnehmer besonders attraktiv: Bis zur Verdienstgrenze von 603 € im Monat (Stand 2026) bleibt der Lohn in der Regel steuer- und abgabenfrei — brutto ist hier fast gleich netto. Die Grenze ist seit 2024 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 €.

Rentenversicherung: der einzige Abzug

Der einzige mögliche Abzug beim Arbeitnehmer ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %. Von diesem können Sie sich auf Antrag befreien lassen — dann bleibt Ihr Minijob-Lohn zu 100 % netto. Bleiben Sie in der Rentenversicherung, sammeln Sie dafür vollwertige Rentenanwartschaften.

Achtung Übergangsbereich: Wer mehr als 603 € verdient, ist kein Minijobber mehr, sondern arbeitet im Midijob (Übergangsbereich bis 2.000 €). Dort steigen die Sozialabgaben gleitend an — der Rechner warnt Sie automatisch, sobald Sie die Grenze überschreiten.

Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90 €/Std. entsprechen 603 € rund 43 Arbeitsstunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche.

Häufige Fragen zum Minijob

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € monatlich (7.236 € im Jahr). Sie ist seit 2024 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Grenze = Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3. Zum 1. Januar 2027 steigt sie auf 633 €.
Zahlt ein Minijobber Lohnsteuer?
Nein, in der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer von 2 % (inkl. Soli und Kirchensteuer), die er in der Regel nicht auf den Arbeitnehmer abwälzt. Für den Minijobber bleibt der Verdienst dadurch lohnsteuerfrei.
Muss ich als Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 % ihres Verdienstes. Sie können sich davon auf Antrag befreien lassen — verzichten dann aber auch auf den vollen Rentenanspruch und Vorteile wie Riester-Förderung.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
Bei Zahlung des Mindestlohns (13,90 €/Std. in 2026) sind bei einer Verdienstgrenze von 603 € rechnerisch rund 43,4 Stunden im Monat bzw. ca. 10 Stunden pro Woche möglich.

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