Regelsatz 563 € · SGB II · 2026

Bürgergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch 2026 — aus dem Regelbedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft, den Kosten für Unterkunft & Heizung und dem angerechneten Erwerbseinkommen inklusive Freibeträgen.

Bedarfsgemeinschaft

Kinder 0–5 Jahre
0
Kinder 6–13 Jahre
0
Kinder 14–17 Jahre
0
Weitere Erwachsene (18+)
0

Wohnen & Einkommen

Ihr Bürgergeld 2026

Regelbedarf (1 Person)563,00 €
+ Unterkunft & Heizung650,00 €
− Anrechenbares Einkommen0,00 €
Voraussichtlicher Anspruch / Monat1.213,00 €
Orientierungswert. Mehrbedarfe & Vermögen nicht berücksichtigt.

Bürgergeld 2026: Regelsätze & Anspruch

Das Bürgergeld (Grundsicherung nach dem SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Es besteht aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Für 2026 gilt eine Nullrunde — die Regelsätze bleiben auf dem Niveau von 2025.

Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1)563 €
Paare, je Partner (Stufe 2)506 €
Erwachsene ohne eigenen Haushalt (Stufe 3)451 €
Jugendliche 14–17 Jahre (Stufe 4)471 €
Kinder 6–13 Jahre (Stufe 5)390 €
Kinder 0–5 Jahre (Stufe 6)357 €

Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten: Die Erwerbstätigenfreibeträge sorgen dafür, dass sich Arbeit lohnt. Wenn Sie prüfen möchten, wie viel Ihnen netto vom Job bleibt, nutzen Sie unseren Gehaltsrechner. Für ehemals Beschäftigte kann auch der Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I) relevant sein.

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Der Regelsatz für eine alleinstehende Person liegt 2026 bei 563 € im Monat (Nullrunde — wie 2025). Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gelten je 506 €, für Kinder je nach Alter 357 € (0–5 Jahre), 390 € (6–13) bzw. 471 € (14–17). Hinzu kommen die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wird mein Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, Erwerbseinkommen wird angerechnet — allerdings gibt es Freibeträge: Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei, von 100–520 € bleiben 20 %, von 520–1.000 € 30 % und darüber (bis 1.200 € bzw. 1.500 € mit Kind) 10 % frei. Nur der Rest mindert Ihren Bürgergeld-Anspruch.
Welche Wohnkosten übernimmt das Jobcenter?
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen legt jede Kommune individuell fest und hängen von Haushaltsgröße und Wohnort ab. Im ersten Jahr (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten meist voll anerkannt.
Ist dieser Bürgergeld-Rechner verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der Regelsätze 2026 und der Einkommensfreibeträge. Der tatsächliche Anspruch wird vom Jobcenter individuell festgestellt und kann durch Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft), Vermögen oder abweichende KdU-Grenzen abweichen.

Weitere Sozialleistungs-Rechner

Arbeitslosengeld, Elterngeld, Minijob & mehr — kostenlos für 2026.