Hinterbliebenenrente · 2026

Witwenrente-Rechner 2026

Berechnen Sie die Höhe Ihrer Witwenrente bzw. Witwerrente — große (55 %) oder kleine (25 %) Witwenrente, Sterbevierteljahr und die Anrechnung Ihres eigenen Einkommens mit Freibetrag. Kostenlos und aktuell nach neuem Hinterbliebenenrecht.

Ihre Angaben

Freibetrag: 1.076,86 €

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Ihre Witwenrente

Sterbevierteljahr (1.–3. Monat, 100 %)1.600,00 €
Witwenrente brutto (55 %)880,00 €
− Einkommensanrechnung (40 %)0,00 €
Laufende Witwenrente / Monat880,00 €
Ab dem 4. Monat gilt die anteilige Witwenrente. Rentenabschläge sind nicht berücksichtigt.

Witwenrente 2026: So wird sie berechnet

Die Witwenrente (bzw. Witwerrente) ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundlage ist die Rente, die der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner bezogen hat oder bezogen hätte. In den ersten drei Monaten — dem Sterbevierteljahr — wird diese Rente in voller Höhe (100 %) weitergezahlt, ohne Einkommensanrechnung.

Danach beträgt die große Witwenrente 55 % und die kleine Witwenrente 25 % der Versichertenrente. Eigenes Einkommen wird nur angerechnet, soweit es den Freibetrag von rund 1.076,86 € übersteigt — und dann auch nur zu 40 %. Wie viel Rente Sie selbst später erwarten können, ermitteln Sie mit unserem Rentenrechner.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 % der Rente, die der verstorbene Ehepartner bezogen hat oder bezogen hätte. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und wird längstens 24 Monate gezahlt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen (100 %) weitergezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Witwenrente (55 %) erhalten Hinterbliebene, die mindestens 47 Jahre alt sind, ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind. Die kleine Witwenrente (25 %) gilt für jüngere Hinterbliebene ohne Kind und ist auf 24 Monate befristet (neues Recht, Ehe/Todesfall ab 2002).
Wird mein Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja. Eigenes Nettoeinkommen wird angerechnet, soweit es den Freibetrag von rund 1.076,86 € im Monat übersteigt. Pro Kind mit Waisenrentenanspruch erhöht sich der Freibetrag um etwa 228,42 €. Vom übersteigenden Betrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Im Sterbevierteljahr erfolgt keine Anrechnung.
Ist dieser Witwenrenten-Rechner verbindlich?
Nein, der Rechner bietet eine Orientierung nach neuem Hinterbliebenenrecht. Der genaue Anspruch hängt von Rentenabschlägen, dem Rentenartfaktor, dem rentenrechtlichen Nettoeinkommen und Ihrem Geburtsjahr ab und wird von der Deutschen Rentenversicherung individuell festgestellt.

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