Arbeitgeberkosten · Arbeitgeberanteil · 2026

Arbeitgeber Brutto-Netto-Rechner

Berechnen Sie mit dem Arbeitgeber-Brutto-Netto-Rechner beide Seiten: das Nettogehalt des Arbeitnehmers und die tatsächlichen Arbeitgeberkosten inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Ihre Angaben

Arbeitgeberanteil (monatlich)

Rentenversicherung (9,3 %)372,00 €
Arbeitslosenvers. (1,3 %)52,00 €
Krankenversicherung (≈ 8,75 %)350,00 €
Pflegeversicherung (1,7 %)68,00 €
Umlagen U1/U2/U3 (ca.)76,00 €

Kosten für den Arbeitgeber

Vereinfachte Berechnung — keine Steuerberatung
Bruttogehalt Arbeitnehmer4.000,00 €
Arbeitgeberanteil gesamt918,00 €
Arbeitgeberbrutto / Gesamtkosten4.918,00 €

Pro Jahr: 59.016,00 € · Aufschlag auf das Brutto: 21,1 %

Beim Arbeitnehmer kommt an

Sozialabgaben (AN-Anteil)874,00 €
Steuern (Lohnsteuer, Soli, ggf. KiSt)503,81 €
Nettogehalt / Monat2.622,19 €
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Arbeitgeberkosten berechnen: Was ein Mitarbeiter wirklich kostet

Das Bruttogehalt ist nur die halbe Wahrheit. On top zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil zur Sozialversicherung — den sogenannten Arbeitgeberanteil. Aus Sicht des Betriebs entstehen dadurch Arbeitgeberkosten (oder „Arbeitgeberbrutto“), die spürbar über dem vereinbarten Bruttogehalt liegen. Dieser Arbeitgeber-Brutto-Netto-Rechner zeigt beide Perspektiven auf einen Blick: was den Betrieb der Mitarbeiter kostet und was netto beim Arbeitnehmer ankommt.

Aus welchen Beiträgen besteht der Arbeitgeberanteil 2026?

Der Arbeitgeber trägt paritätisch (also zur Hälfte) die Beiträge zur Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Krankenversicherung (ca. 8,75 % inkl. hälftigem Zusatzbeitrag). Bei der Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber fix 1,7 % (Ausnahme Sachsen). Hinzu kommen die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeldumlage). In Summe liegt der Aufschlag bei rund 21–23 % des Bruttogehalts.

Beispiel: 4.000 € Bruttogehalt

Bei 4.000 € Brutto zahlt der Arbeitgeber rund 840 € Arbeitgeberanteil plus ca. 80 € Umlagen — die Gesamtkosten liegen bei etwa 4.920 € im Monat. Der Arbeitnehmer erhält davon je nach Steuerklasse rund 2.600–2.900 € netto ausgezahlt.

Warum ist der Arbeitgeberanteil wichtig?

Wer eine Gehaltsverhandlung führt, ein Angebot kalkuliert oder als Selbstständiger die Kosten einer Anstellung plant, muss die vollen Personalkosten kennen — nicht nur das Netto. Der Rechner macht transparent, welche Belastung zwischen dem, was der Betrieb aufwendet, und dem, was auf dem Konto des Mitarbeiters landet, entsteht.

Häufige Fragen zu Arbeitgeberkosten & Arbeitgeberanteil

Was ist der Arbeitgeberanteil und wie hoch ist er?
Der Arbeitgeberanteil ist der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt trägt. Er umfasst rund 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, ca. 8,75 % Krankenversicherung (inkl. halbem Zusatzbeitrag) und 1,7 % Pflegeversicherung. In Summe rund 21 % des Bruttogehalts — hinzu kommen die Umlagen U1/U2/U3.
Was bedeutet Arbeitgeberbrutto?
Das Arbeitgeberbrutto (auch „Arbeitgeberkosten“ oder „Gesamtkosten“) ist die Summe aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers und dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Es zeigt, was ein Mitarbeiter den Betrieb tatsächlich kostet — deutlich mehr als das ausgezahlte Nettogehalt.
Warum kostet ein Mitarbeiter mehr als sein Bruttogehalt?
Weil der Arbeitgeber auf das Bruttogehalt seinen paritätischen Anteil zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt sowie die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeld). Aus 4.000 € Brutto werden so schnell rund 4.900 € Gesamtkosten.
Fällt der Arbeitgeberanteil bei jedem Gehalt gleich hoch aus?
Nein. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigt der Arbeitgeberanteil mit dem Gehalt. Oberhalb der Grenzen (2026: 69.750 € in KV/PV, 101.400 € in RV/ALV) bleibt der Beitrag konstant — der prozentuale Anteil am Brutto sinkt bei hohen Gehältern.
Sind die Umlagen U1, U2 und U3 im Ergebnis enthalten?
Der Rechner weist die Umlagen als geschätzte Zusatzkosten (ca. 1,9 %) separat aus, da sie je nach Krankenkasse und Betrieb schwanken. Das reine Arbeitgeberbrutto (Brutto + gesetzlicher AG-Anteil) wird getrennt angezeigt, damit Sie beide Werte sehen.

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