Werkstudent Brutto-Netto-Rechner
Als Werkstudent zahlen Sie nur den Rentenbeitrag — dank Werkstudentenprivileg keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. So viel bleibt netto.
Ihr Verdienst
Netto als Werkstudent
Ihr Verdienst liegt über dem Grundfreibetrag — es fällt Lohnsteuer an, die Sie ggf. über die Steuererklärung teils zurückholen. Netto-Quote: 91 %.
Werkstudent: Was bleibt netto vom Brutto?
Das Werkstudentenprivileg macht die Beschäftigung besonders attraktiv: Werkstudierende sind von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit und zahlen nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 %). Voraussetzung ist die 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit dürfen höchstens 20 Wochenstunden gearbeitet werden.
Lohnsteuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Liegen Sie darunter, holen Sie einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück. Verdienen Sie unter 603 € im Monat, kann auch ein Minijob die günstigere Variante sein.